Aufstiegsgenehmigung – Regelungen und Bedeutung für Ballonfahrten

Aufstiegsgenehmigung 

Wer einen Ballon, Gasballon oder ein Luftschiff in den Himmel steigen lassen möchte, benötigt in Deutschland in den meisten Fällen eine sogenannte Aufstiegsgenehmigung. Sie gehört zu den zentralen rechtlichen Voraussetzungen im Luftverkehr und sorgt dafür, dass Ballonfahrten sicher, koordiniert und im Einklang mit den bestehenden SERA-Luftverkehrsregeln durchgeführt werden.


Was ist eine Aufstiegsgenehmigung?

Die Aufstiegsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die den Start eines Ballons oder Aerostaten von einem bestimmten Ort aus gestattet. Sie stellt sicher, dass Starts nicht mit Flugrouten, kontrollierten Lufträumen, Sicherheitszonen oder Naturschutzgebieten kollidieren.

Die Grundlage bildet die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie die europäischen Vorgaben. Zuständig für die Erteilung sind die Luftfahrtbehörden der Bundesländer oder in Sonderfällen die DFS (Deutsche Flugsicherung).


Wann ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich?

Nicht jede Ballonfahrt benötigt eine individuelle Genehmigung. Entscheidend sind Ort, Art des Ballons und Zweck:

  • Reguläre Passagierfahrten: Einmalige Genehmigungen sind nicht notwendig, wenn der Startplatz offiziell registriert und genehmigt ist.

  • Fesselballone (Tethered Balloons): Hier ist fast immer eine Genehmigung notwendig, insbesondere bei Aufstiegen in Städten, auf Veranstaltungen oder in der Nähe von Flugplätzen.

  • Sonderfahrten / Großveranstaltungen: Bei Massenstarts (z. B. Montgolfiaden) werden oft Sammelgenehmigungen erteilt.

  • Private Starts auf nicht registrierten Flächen: Benötigen in der Regel eine Einzelgenehmigung.


Ablauf der Genehmigung

Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Typische Schritte:

  1. Antrag einreichen – mit Angaben zu Startplatz, Datum, Uhrzeit, Ballontyp und Zweck.

  2. Prüfung durch die Behörde – Abstimmung mit der DFS und ggf. mit Umwelt- oder Sicherheitsbehörden.

  3. Erteilung der Genehmigung – schriftlich, oft mit Auflagen (z. B. maximale Höhe, Sperrzonen, Zeitfenster).


Warum ist die Aufstiegsgenehmigung wichtig?

Die Genehmigung schützt nicht nur den regulären Luftverkehr, sondern auch:

  • Sicherheit der Passagiere – Vermeidung von Konflikten mit Flugrouten.

  • Naturschutzgebiete und Anwohner – keine Starts über geschützten Flächen ohne Erlaubnis.

  • Öffentliche Veranstaltungen – klare Regeln für Balloneinsätze bei Stadtfesten oder Sportevents.


Aufstiegsgenehmigung in OWL und anderen Regionen

In Regionen wie Ostwestfalen-Lippe (OWL), rund um Bielefeld, Detmold, Paderborn oder Gütersloh, sind Aufstiegsgenehmigungen besonders wichtig, da hier kontrollierte Lufträume (z. B. um den Flughafen Paderborn-Lippstadt) eine Rolle spielen. Auch in Ballungsräumen wie München oder am Alpenrand gelten strenge Regeln.


Fazit

Die Aufstiegsgenehmigung ist ein zentrales Instrument, um Ballonfahrten rechtlich und sicher zu ermöglichen. Während registrierte Startplätze für Passagierfahrten meist keine zusätzlichen Einzelgenehmigungen benötigen, sind bei Fesselballonen, privaten Starts oder Großveranstaltungen zwingend behördliche Auflagen zu beachten. Wer Ballonfahrten professionell anbietet, arbeitet daher eng mit den Luftfahrtbehörden zusammen, um Passagieren ein sicheres Erlebnis über den Wolken zu garantieren.

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