Aeroballonsport AGB

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Gästefahrten mit dem Heißluftballon

15. April 2023.

1. Buchung –  Beförderungsvertrag. Mit Aushändigung und Annahme des Ballon-Fahr- oder Gutscheins entsteht ein Vertrag über die Durchführung einer Ballonfahrt einer oder mehrerer Personen (Ballonfahrtbuchung) zwischen dem Auftraggeber und der Firma Air-Sky UG, auch „Luftfrachtführer“ genannt. Der Auftraggeber muss nicht identisch mit der zu befördernden Person, im Folgenden „Gast“ genannt, sein. Ein luftrechtlicher Beförderungsvertrag im Sinne der §§ 20, 44, 45 ff LuftVG entsteht zwischen Air-Sky UG und Gast durch die Vereinbarung des Fahrtermins. Es werden nur Personen befördert, mit denen ein Beförderungsvertrag abgeschlossen ist. Der Abschluss kann formlos, auch mündlich erfolgen. Mit der Annahme des Vertrages werden vom Auftraggeber, mit der Annahme des Beförderungsvertrages vom Beförderten diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen anerkannt.

2. Zeitraum zur Durchführung – der Fahrt Air-Sky UG verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Zeit, das sind in der Regel 12 Monate nach dem Buchungsdatum, die Fahrt durchzuführen bzw. dem Gast annehmbare Termine anzubieten. Gelingt das nicht, gleichgültig aus welchen Gründen, so hält Air-Sky UG für insgesamt drei Jahre nach dem Buchungsdatum die Kapazität für die Durchführung der Fahrt bereit und strebt eine Terminvereinbarung an. Der Fahrschein / Gutschein und der bezahlte Fahrpreis verfallen, wenn innerhalb dieser drei Jahre ein Fahrtermin nicht vereinbart und durchgeführt werden kann. Durch die Einbehaltung des Fahrpreises wird die Bereithaltung der Kapazität abgegolten. Die Air-Sky UG kann ihre Pflicht zur Durchführung der Fahrt auch erfüllen, durch Beauftragung eines anderen Luftfahrtunternehmens. Der Gast ist hierüber zu informieren.

3. Dauer der Ballonfahrt – Die Dauer der Ballonfahrt richtet sich nach den Wetterverhältnissen und Landemöglichkeiten. Angestrebt wird eine Regel- Fahrtdauer von 60-75 Minuten. Muss diese Fahrtzeit um mehr als 25% unterschritten werden, so kann die anteilige Zurückzahlung des Fahrpreises, gemessen an der Regelfahrtdauer, oder ein neuer Fahrtermin verlangt werden. Die genannten Fahrzeiten können auch erheblich überschritten werden.

4. Bezahlung – Preise – ÜbergewichtFahrscheine oder Gutscheine sind unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen und werden erst mit Bezahlung gültig. Es gelten die auf der Webseite der Schule veröffentlichten Preise. Hat der Gast ein Körpergewicht von über 120 kg, so muss dies bei der Buchung, spätestens bei der Terminvereinbarung mittgeteilt werden. In diesen Fällen kann ein Preiszuschlag bis zu 100 % verlangt werden.

5. Stornierung – RückzahlungDie Ballonfahrtbuchung kann nur vom Auftraggeber schriftlich storniert werden, nicht vom Gast. In diesem Falle ist der Fahrchein bzw. Gutschein zurückzugeben und der Fahrpreis wird unter Einbehaltung einer Storno-kostenpauschale von 15 % erstattet.Dies gilt nicht für Buchungen, die über einen professionellen Vermittler (Internetportal) zustande gekommen sind. In diesem Falle kann die Fahrt nur durch den Gast selbst storniert werden, indem er uns den beim Vermittler erworbenen Gutschein, bzw. Gutscheincode zur Abrechnung zur Verfügung stellt. Im Falle der Stornierung wird ein Betrag in Höhe von 55% unseres Fahrpreises zurückerstattet. Bei Fahrpreisrückzahlungen nach den Bestimmungen der Absätze 3 und 9 werden 70 % unseres Fahrpreises zugrunde gelegt.

6. Übertragung der Fahrscheine – Entwertung der FahrtFahrscheine und Gutscheine sind ohne Zustimmung der Air-Sky UG übertrag-bar, sofern es sich nicht um Gratisgutscheine der Air-Sky UG handelt. Der neue Fahrschein / Gutschein-Inhaber teilt die Übertragung unverzüglich mit (Adresse, Telefon, Alter und Gewicht des neuen Gastes). Mit der Durchführung der Fahrt verlieren die Fahrscheine/Gutscheine ihre Gültigkeit, auch wenn sie nicht entwertet oder eingezogen werden.

7. Festtermin – Buchungen – Wird die Buchung für einen festen Termin abgeschlossen, so ist der Fahrpreis mit Antritt der Fahrt fällig. Die Buchung erlischt ohne förmliche Stornierung, wenn die Fahrt nicht durchgeführt werden kann. Vorauszahlung und Kostenersatz im Falle der Nichtdurchführung können vorab vereinbart werden. Umwandlung in eine Buchung ohne festen Termin ist möglich.

8. Terminvereinbarung – Die Vereinbarung von Fahrterminen obliegt in gleicher Weise der Air-Sky UG wie dem Gast. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Zunächst wird die Air-Sky UG Termine anbieten. Sofern mehr als fünf zumutbare Termine erfolglos angeboten wurden und/oder der Gast telefonisch nicht oder nur selten erreichbar ist, obliegt die Herbeiführung einer Terminvereinbarung dem Gast, die Air-Sky UG kann aber weiter Termine anbieten. Vereinbarte Termine können von der Air-Sky UG aus organisatorischen Gründen bis zu 6 Stunden vor dem Termin, aus Wettergründen bis unmittelbar vor dem Start abgesagt wer-den. Gäste können einen vereinbarten Termin bis 21:00 Uhr des Vortages ohne Angabe von Gründen absagen. Bei kurzfristigerer Absage verfällt der Fahrschein/Gutschein, sofern es nicht gelingt, den Platz anderweitig zu vergeben.

9. Körperliche Eignung – Der Gast verpflichtet sich gesundheitliche Beschwerden oder körperliche Mängel, die die Fahrt, insbesondere eine Landung, beeinträchtigen könnten, bei der Terminabsprache, spätestens vor Fahrtantritt der Air-Sky UG oder dem Piloten mitzuteilen. Die Air-Sky UG und der Luftfahrzeugführer sind berechtigt, bei begründeten Be-denken die Beförderung abzulehnen, auch wenn körperliche Mängel nicht mitgeteilt, sondern nur beobachtet wurden. Für Schwangere und Kinder unter 10 Jahren sowie Personen, die kleiner als 1,20 m sind, besteht keine Beförderungspflicht, die Beförderung kann jedoch vereinbart werden. Bei Personen über 80 Jahren sind die körperlichen Belastungen der Fahrt vor Fahrtantritt mit der Air-Sky UG oder dem Luftfahrzeugführer persönlich zu besprechen. Ein Rücktritt von der Fahrt ist in diesen Fällen bis unmittelbar vor dem Start zulässig. Kommt die Fahrt aus den in diesem Abschnitt genannten Gründen nicht zustande und es kann auch kein Nachholtermin.

10. Körpergewicht – Der Gast ist verpflichtet, spätestens bei der Terminvereinbarung sein Körpergewicht bekannt zu geben. Bei hohen Lufttemperaturen kann den-noch die Gefahr einer Überladung be-stehen. In diesem Fall wird der Start aus Wettergründen vor Ort abgesagt. Käme eine Überladung zustande, weil ein Gast sein Körpergewicht nicht oder falsch mitgeteilt hat, so kann seine Mitnahme abgelehnt werden. Mit diesem Gast ist ein Nachholtermin zu vereinbaren.

11. Zurückweisung der Beförderung – Betrunkene oder unter anderen Rauschmitteln stehende Personen werden nicht befördert. Dies gilt auch für Personen, die sich weigern den Anordnungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers Folge zu leisten. In diesen Fällen ist die Air-Sky UG von der Erfüllung des Vertrages befreit und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Fahrpreises.

12. Weisungsrecht des Luftfahrzeugführers – Während des Starts, der Fahrt und der Landung sowie bei Auf- und Abrüsten des Ballons hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer und Personen der Crew (Verfolger) alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung geeigneten Maßnahmen zu treffen bzw. anzuordnen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Der Luftfahrzeugführer entscheidet über Startplatz, Startzeit, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Lande-platz.

13. Mitarbeit der Gäste – Die Fahrgäste beteiligen sich in angemessener Weise entsprechend ihren körperlichen Möglichkeiten an den zum Auf- und Abrüsten des Ballons und zu seiner Bergung nach der Landung notwendigen Arbeiten. Sie werden hierzu vom Luftfahrzeugführer eingewiesen.

14. Kleidung – Mitnahme von Gegenständen – Der Fahrgast hat geeignete, den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen, insbesondere feste flache outdoorgeeignete Schuhe. Größere Gegenstände (Kameras, Ferngläser) dürfen nur mit Zustimmung des Piloten und nur in dafür geeigneten Behältern mitgenommen werden. Sie sind vor der Landung sicher zu verstauen.

15. Verbote – Vom Beginn des Aufrüstens bis zum Ende des Abrüstens herrschen Rauch-verbot und Alkoholverbot für alle beteiligten Personen. Tiere, Waffen, gefährliche Stoffe und Funkgeräte dürfen nicht an Bord mitgenommen werden. Das Abwerfen von Gegen- ständen ist verboten. Während der Start und Landephase ist das Fotografieren an Bord verboten.

16. Haftung – Entschädigung – Versicherung – Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes §§ 44 ff. Demnach besteht eine Ersatzpflicht für alle Personenschäden, die der Gast beim Ein- oder Ausstegen oder während der Fahrt erleidet. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers tritt für Personenschäden von mehr als 113.100 RE pro Person nach § 45 LuftVG nur ein, wenn er oder seine Leute durch rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen den Schaden verursacht haben oder der Schaden nicht ausschließlich durch einen Dritten in gleicher Weise verursacht wurde. Eine Haftung aus verspäteter Personenbeförderung nach § 46 ist aufgrund der Besonderheiten der Ballonfahrt ausgeschlossen. Für Sachen, die der Gast mit sich führt oder an sich trägt, haftet der Luftfrachtführer nach § 47 nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat und auch dann nur bis zur Höhe von 1.131 RE pro Gast. RE ist der Wert eines Sonderziehungsrechts des IWF in Euro. Die Haftpflicht des Luftfahrtunternehmens ist mindestens in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Summen versichert.

17. Grob fahrlässige Unkenntnis eines körperlichen oder geistigen Mangels

Im Falle grob fahrlässiger Unkenntnis einer Erkrankung oder Behinderung wird keine Haftung für mögliche, daraus abzuleitende Schäden übernommen.

18. Rücktransport vom Landeplatz

Die Rückfahrt vom Landeplatz zum ursprünglichen Treffpunkt erfolgt -sofern nicht anders vereinbart – mit Fahrzeugen der AIR-SKY UG auf freiwilliger Basis und ohne jegliche Haftung.

19. Mithilfe Geschädigter

Schäden und Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Der Geschädigte ist verpflichtet soweit zumutbar alles zu tun, was den Scha- den verringern oder beseitigen kann. Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mit- gewirkt, so kommen die Vorschriften des § 254 BGB zur Anwendung.

20. Schlussklausel

Änderungen der Beförderungsbedin- gungen bedürfen der Schriftform. Bei Streitigkeiten aus dem Beförderungs- vertrag gilt die Gerichtsstandregelung des Luftverkehrsgesetzes. In allen anderen Fällen gilt der Gerichtsstand des Sitzes der Air-Sky UG als verein- bart, sofern gesetzlich nicht etwas anderes geregelt ist.

Stand: 15. April 2023

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